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„Muss ein Angehöriger (Partner, Ehemann, Ehefrau) auch zum Therapiegespräch?“Ein Angehöriger kann, sofern der Patient/in damit einverstanden ist, ein- bis zweimal während der laufenden Psychotherapie mit hinzugezogen werden. Dies ist keinesfalls Pflicht, ist in manchen Fällen jedoch hilfreich. Eine direkte Ehe- oder Paarberatung wird von der Krankenkasse nicht bezahlt, da es sich hier nicht um einen Krankheitsfall, sondern um Beratung oder „Lebenshilfe“ handelt.ZURÜCK |
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