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„Muss ich etwas zur Therapie dazu bezahlen?“Sowohl Probestunden als auch die anschließend durchgeführten Therapiestunden werden vollständig von der Krankenkasse bezahlt, sofern der Therapeut eine Kassenzulassung besitzt und krankheitswertige Symptome mit einer Diagnose vorliegen. (Eine reine Lebensberatung oder Paarberatung zählt nicht zu dem sog. Leistungskatalog der Krankenkassen). Eine Zuzahlung ist nicht statthaft. Privatversicherte sollten mit ihrer Versicherung Rücksprache halten, ob und wie viele Psychotherapiestunden bezahlt werden. Gleiches gilt für Beihilfeberechtigte.ZURÜCK |
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